Das Ende der Diskotheken?

Wenn nicht noch ein „Wunder“ geschieht, könnten in Deutschland’s Diskotheken in der Neujahrsnacht 2013 die Lichter ausgehen. Nach Plänen der GEMA, die ihre Tarife aufgrund angeblicher Ungerechtigkeiten zum 1. Januar 2013 neu gestalten und auf je einen für Livemusik und Musik von Tonträgern reduzieren will, wird es nach Berechnungen des Hamburger Abendblattes zu durchschnittlichen Gebührenerhöhungen von 400 Prozent und in der Spitze sogar um bis zu 1.400 Prozent kommen.

Die DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) und die ihr angeschlossenen Club- und Diskothekenbetreiber sehen ihre Betriebe ohnehin schon in schwierigem Fahrwasser und befürchten mit den anstehenden Tariferhöhungen das Aus für einen wichtigen Teil deutscher Musikkultur. Mit einer umfassenden Informationsoffensive der DEHOGA soll ein „Missbrauch“ der Gema-„Monopolstruktur“ verhindert werden. Auch eine Online-Petition wurde initiiert, die mittlerweile schon von über 114.000 Unterstützern unterschrieben wurde.

Verständnis für die GEMA, deren Bedeutung und Berechtigung für die Musikkultur grundsätzlich außer Frage steht, hat in der DEHOGA und in den Kreisen der Diskothekenbetreiber und Veranstalter kaum jemand. Die GEMA – die sich z.B. als einzige europäische Verwertungsgesellschaft nicht mit Google bzw. Youtube über finanzielle Ausgleichszahlungen für die dort gezeigten Musikvideos einigen kann – ließe einfach zu viele Fragen offen.

Und wirklich ist der Verdacht nicht ganz von der Hand zu weisen, dass Musikindustrie und GEMA als Verbündete letztlich nur auf der Suche nach der sagenumwobenen „Eierlegenden Wollmilchsau“ sein könnten. Denn in den Diskotheken hat man durch den Kauf von Tonträgern und der Urheberrechtsabgabe auf Plattenspieler, CD-Player, CD-Brenner, MP3-Player, USB-Sticks, Festplatten etc. pp. bereits viel Geld für die Musik ausgegeben, bevor dann durch den Disko-Betrieb selbst ein weiteres Mal diverse GEMA-Gebühren fällig werden.

Die GEMA hat beim Deutschen Patent- und Markenamt einen Antrag auf ein Schiedsgerichtsverfahren in dieser Sache eingereicht, aber die DEHOGA rechnet damit, dass es letztendlich zu einem Gerichtsverfahren kommen wird. Auf dieses Verfahren darf man wirklich gespannt sein!

Der folgende Song findet sich seit kurzem auch auf der Wunschliste für die 3. DJ-Night in Jever: Bad Company’s „Bad Company“ ist nach Meinung vieler Rockfans auch einer dieser Klassiker für die Ewigkeit – zeitlos aktuell und zeitlos schön.

Wilfried

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